Der folgende Dialog basiert auf einer Situation, die in Italien stattfindet. Diese kann in einem anderen Land entsprechend den dort geltenden Regelungen anders sein. Weitere Informationen finden Sie in den länderspezifischen Informationen zu diesem Modul.

 

Situation: In einer Unterkunft bittet eine Sozialarbeiterin Sunday, einen jungen Migranten nigerianischer Herkunft, um ein Gespräch. Denn Azizullah, sein Zimmergenosse aus Afghanistan, hat sich darüber beschwert, dass er nachts betet, was seinen Schlaf stört. Während des Gesprächs erwähnt Sunday einen Wasserkocher, den Azizullah im Schlafzimmer aufbewahrt.

Die Hausordnung besagt, dass Respekt vor den Mitbewohnern für ein gutes und friedliches Zusammenleben wichtig ist. Während des Gesprächs versucht die Sozialarbeiterin, Sunday zu erklären, wie wichtig es ist, die Mitbewohner zu respektieren, und liest zusammen mit dem jungen Migranten noch einmal die Hausordnung durch. Die Sozialarbeiterin erinnert ihn an die Bedeutung der Einhaltung der Hausordnung in einer gemeinschaftlichen Einrichtung.

Der folgende Dialog basiert auf einer Situation, die in Italien stattfindet. Diese kann in einem anderen Land entsprechend den dort geltenden Regelungen anders sein. Weitere Informationen finden Sie in den länderspezifischen Informationen zu diesem Modul.

 

In einer Unterkunft erklärt eine Sozialarbeiterin einem neuen Migranten namens Omar, wie man sich in Notsituationen verhält. Omar erfährt, wie er einen Krankenwagen ruft, wenn ein anderer Bewohner schwer verletzt oder ohnmächtig ist und gerade kein Personal anwesend ist. Die Sozialarbeiterin erklärt auch, dass diese Informationen sehr nützlich sind, wenn Omar einen Unfall auf der Straße beobachtet.

Das Modul 3 bietet sprachliches und interkulturelles Training für Fachleute, die mit Migranten, Geflüchteten und Asylbewerbern in Unterkünften arbeiten.

Wie die im Rahmen des Projekts „Vocal in Need“ durchgeführte Bedarfsanalyse gezeigt hat, besteht bei dem Personal von Schutzeinrichtungen der Bedarf, sprachliche und interkulturelle Kompetenzen im Umgang mit Menschen mit Migrationshintergrund in der täglichen Arbeit zu verbessern. Diese Fachleute können Projektmanager und Koordinatorinnen, Direktorinnen, Sozialarbeitern, Rezeptionistinnen, Reinigungspersonal usw. sein.

Gemäß der Bedarfsanalyse besteht der Nutzen von sprachlichen und interkulturellen Weiterbildungsmaßnahmen für diese Fachkräfte darin, besser mit Migranten und Geflüchteten kommunizieren zu können. So könnten Missverständnisse in kritischen Situationen vermieden werden, vor allem in den drei folgenden Bereichen:

  1. Bewältigung von Konflikten zwischen MigrantInnen oder zwischen MigrantInnen und Personal;
  2. Bewältigung von Notfällen (z.B. einen Krankenwagen zu  rufen);
  3. Erläuterung täglicher Verwaltungsverfahren und -vorschriften des Gastlandes.

Berufsbezogene fremdsprachliche und interkulturelle Kommunikationskompetenzen sind für das Personal einer Unterkunft für Geflüchtete von entscheidender Bedeutung, zumal ein Dolmetscherdienst nicht immer verfügbar ist. Modul 3 bietet Kommunikation auf Ebene A2-B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen an, um den Bedürfnissen der meisten in einer Unterkunft arbeitenden Fachkräfte sowie dem zu erwartenden Sprachniveau der aufgenommenen Geflüchteten gerecht zu werden.

Modul 3 zielt auf die Entwicklung von Fähigkeiten in den folgenden Bereichen:

  • Einleitung und Abschluss eines Gesprächs unter Angabe von Gründen für die Kontaktaufnahme;
  • Beschreibung von Verwaltungsabläufen;
  • Verhaltensvorgaben in einer Notsituation;
  • Umgang mit Konflikten;
  • Erläuterung der Wichtigkeit, gewisse Regeln in einer gemeinschaftlichen Einrichtung einzuhalten;
  • Bereitstellung der erforderlichen Informationen zur Bewältigung von Notfällen.

Das Modul umfasst drei Szenarien, die in Italien spielen und auf dortigen typischen Situationen und Erfahrungen basieren.

Folgende Szenarien werden behandelt:

Szenario 1: „Einen Termin für eine medizinische Untersuchung vereinbaren“, in dem die Lernenden üben:

  • Migranten beim Verständnis der täglichen Verwaltungsabläufe zu unterstützen;
  • zu beschreiben, wie man einen Termin für eine medizinische Untersuchung bei einem Facharzt vereinbart;
  • relevante Informationen mit einfachem Vokabular bereitzustellen;
  • medizinisches Vokabular zu verstehen;
  • zukünftige Handlungen zu erklären;
  • Ratschläge zu geben.
Bitte beachten Sie, dass die Terminvereinbarung bei einem Facharzt oder einer Fachärztin in Österreich anders ablaufen würde. Es gibt kein zentrales Buchungssystem. Der Migrant würde sich mit der Überweisung des Hausarztes direkt an einen Facharzt wenden.

Szenario 2: „Hausordnung einhalten”, in dem die Lernenden üben:

  • den Grund für das Gespräch zu erläutern;
  • die Regeln der Unterkunft zu erklären;
  • den Bewohnern ihre Rechte und Pflichten in der Unterkunft zu vermitteln;
  • die Folgen eines Verstoßes gegen eine Regel zu erläutern;
  • Konflikte zwischen Migranten zu bewältigen;
  • einen Kompromiss zu finden sowie Konflikte zu lösen.

 

Szenario 3: „Notfälle bewältigen “, in dem die Lernenden üben:

  • Notfallnummern bereitzustellen;
  • angemessenes Verhalten in Notsituationen zu beschreiben (z.B. einen Krankenwagen zu rufen);
  • zu erläutern, welche Informationen benötigt werden, wenn ein Krankenwagen gerufen wird;
  • das richtige Verhalten zu vermitteln, wenn sich ein anderer Bewohner nachts krank fühlt.

 

Das österreichische Polizeiwesen

Struktur

Die Bundespolizei ist ein bewaffneter, zum großen Teil uniformierter, ziviler Wachkörper der Republik Österreich. Sie entstand im Jahr 2005 durch die Zusammenlegung der bis dahin selbstständigen Wachkörper Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps. Personalstand im Jahr 2018 waren rund 23.000 Beamte.

Die Leitung der Bundespolizei liegt beim Innenministerium und der ihm zugeordneten Sicherheitsbehörden. In jedem der neun österreichischen Bundesländer gibt eine Landespolizeidirektion. Auf lokaler Ebene führen den Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften bzw. BürgermeisterInnen) unterstellte Bezirkspolizeikommandos und Polizeiinspektionen die Sicherheitsagenden durch.

 

Gesetzliche Grundlagen und Befugnisse

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit der Polizei finden sich vor allem

  • im Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
  • in der Strafprozessordnung (StPO)
  • im Strafgesetzbuch (StGB)
  • in diversen Verwaltungsgesetzen

 

Auf diese Gundlage ist die Polizei befugt:

  • Auskünfte zu verlangen
  • die Identität eines Menschen festzustellen
  • Wegweisungen (auch bei Gewalt in Wohnungen) durchzuführen
  • Grundstücke zu betreten und zu durchsuchen (soweit dies zur Erfüllung der Hilfeleistungspflicht unerlässlich ist)
  • Personen festzunehmen
  • Personen, die festgenommen wurden oder im Rahmen von Großveranstaltungen zu durchsuchen
  • Sachen sicherzustellen
  • Sachen in Anspruch zu nehmen (beispielsweise Kraftfahrzeuge von unbeteiligten Dritten zur Verfolgung eines gefährlichen Flüchtigen)

 

Polizeiliche Aufgaben

Die Polizeiinspektionen (PI) bezeichnet werden, sind mit allgemeinen exekutiven Aufgaben betraut:

  • Streifen- und Überwachungsdienst
  • Ermittlungs- und Erkennungsdienst
  • Verkehrsdienst
  • Gefahrenabwehr
  • Ausübung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht, d. h., Maßnahmen zur Abwendung unmittelbarer Gefährdung von Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum von Menschen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Rettung und Feuerwehr.

 

Neben den Polizeiinspektionen gibt es eine Reihe von Spezialeinheiten, die besondere Funktionen erfüllen, u.a.:

  • Landeskriminalamt (Schwerkriminalität, bzw. überregionale Kriminalität)
  • See- und Strompolizei
  • Alpine Einsatzgruppen
  • Spezial-Einsatzkommando COBRA
  • Fremdenpolizei und Grenzkontrolle

 

Kennzeichnungspflicht

Da polizeiliche Befugnisse in bürgerlichen Freiheiten eingreifen können, besteht die Verpflichtung für PolizistInnen die Verpflichtung, die Dienstnummer dem von seiner Amtshandlung Betroffenen auf Verlangen bekanntzugeben, sofern dadurch die Erfüllung der polizeilichen Aufgabe nicht gefährdet wird. Normalerweise geschieht dies durch Überreichung einer Visitenkarte mit der Dienstnummer, der Dienststelle und deren Telefonnummer. Mündliche Übermittlung der Dienstnummer oder Zeigen des Dienstausweises sind jedoch auch zulässig Vorgehensweisen.

 

Polizeiausbildung

Männer und Frauen, die PolizistInnen werden wollen, müssen ein Auswahlverfahren durchlaufen, für das die jeweiligen Landespolizeidirektionen zuständig sind. Nach bestandenem Auswahlverfahren durchläuft man eine 24 Monate dauernde Grundausbildung, die aus Präsenzausbildungsphasen zur Vermittlung von theoretischem und einsatztaktischem Grundwissen sowie Praktika auf Polizeiinspektionen besteht. Nach bestandener Prüfung vor einer Kommission wird man mit dem Dienstgrad Inspektor in das Beamtenverhältnis übernommen.

 

Aktuelle Tendenzen

Als Reaktion auf das gesunkene subjektive Sicherheitsgefühl vieler Menschen wird durch die die Initiative GEMEINSAM.SICHER (www.gemeinsamsicher.at) versucht, Community-Policing-Prinzipien umzusetzen: So soll die Schließung einiger früherer Polizeiinspektionen vor allem in ländlichen Gebieten durch verstärkten Dialog mit lokalen AkteurInnen und die Umsetzung spezifischer lokaler Sicherheitsmaßnahmen wettgemacht werden.

 

Links Polizei Österreich

 

Notrufe

https://www.polizei.gv.at/alle/notrufe.aspx

http://www.notrufnummer.at/

 

Struktur und Aufgaben der Polizei

Polizeiwesen in Österreich allgemein:  https://de.wikipedia.org/wiki/Polizei_(%C3%96sterreich)

Bundespolizei: https://de.wikipedia.org/wiki/Bundespolizei_(%C3%96sterreich)

Landespolizeidirektionen: www.polizei.gv.at

Fremdenpolizei: https://www.bmi.gv.at/202/Fremdenpolizei_und_Grenzkontrolle/start.aspx

Bundesministerium für Inneres: https://www.bmi.gv.at/202/start.aspx

Vereinfachte Beschreibung des österreichischen Polizeiwesens für neuangekommene MigrantInnen: https://www.demokratiewebstatt.at/fileadmin/user_upload/Parlament/DWS/Angekommen/Angekommen_18_-_Was_macht_die_Polizei.pdf

 

Informationen für eine berufliche Karriere in der Polizei

Berufs- und Bewerbungsinformation, Jobausschreibungen: https://www.polizei.gv.at/wien/beruf/Berufsinformation/start.aspx

 

Initiative GEMEINSAM.SICHER

Sicherheitsdialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinden und Polizei: www.gemeinsamsicher.at

 

 

Der folgende Dialog basiert auf einer Situation, die in Deutschland stattfindet. Diese kann in einem anderen Land entsprechend den dort geltenden gesetzlichen Regelungen anders sein. Weitere Informationen finden Sie in den länderspezifischen Informationen zu diesem Modul.

 

Der Polizeibeamte Dahl von der Bereitschaftspolizei ist bei einem internationalen Fußballspiel in Berlin im Stadion eingesetzt. Er steht am Dienstfahrzeug. Ein Fan der Gastmannschaft in normaler gutbürgerlicher Kleidung spricht ihn an und möchte eine Körperverletzung anzeigen. Der Tatverdächtige hat den Geschädigten angegriffen und zusammengeschlagen, weil dieser keine Fanbekleidung trug. Danach konnte sich der Tatverdächtige unbemerkt entfernen.

Der folgende Dialog basiert auf einer Situation, die in Deutschland stattfindet. Diese kann in einem anderen Land entsprechend den dort geltenden gesetzlichen Regelungen anders sein. Weitere Informationen finden Sie in den länderspezifischen Informationen zu diesem Modul.

 

Eine Frau wählt den polizeilichen Notruf. Sie scheint ziemlich durcheinander zu sein und lässt sich nicht beruhigen. Sie teilt mit, dass sie von ihrem Mann verprügelt worden ist und sich derzeit im verschlossenen Schlafzimmer versteckt. Der Ehemann versucht hineinzugelangen. In der Wohnung halten sich außerdem zwei kleine Kinder (2 und 3 Jahre) auf.

Ein Streifenwagen fährt zu der Wohnung. Dort treffen sie sowohl einen aggressiven Ehemann und eine verängstigte Ehefrau als auch ihre beiden Kinder an. Die Eheleute streiten sich noch immer und werden von der Polizei getrennt. Der Beamte Miller verbleibt mit dem Ehemann im Zimmer, der Beamte Simon spricht in der Küche mit der Ehefrau.

Die Ehefrau teilt dem Beamten mit, dass ihr Mann nach Hause gekommen sei und gesehen habe, dass das Essen noch nicht fertig war. Das habe ihn wütend gemacht. Von ihren Erklärungen, dass sie sich um die kranken Kinder kümmern musste, habe er nichts hören wollen. Nach einer verbalen Auseinandersetzung habe er ihr zweimal ins Gesicht geschlagen und sie mehrfach beleidigt. Das sei bereits öfter vorgekommen. Er sei leicht reizbar und impulsiv. Danach habe ihr Mann angefangen, mit Gegenständen zu werfen, teilweise nach ihr (zerbrochenes Geschirr liegt überall herum). Sie kümmere sich tagsüber um die Kinder und er gehe arbeiten. Sie wolle Anzeige gegen ihren Mann erstatten.

Der folgende Dialog basiert auf einer Situation, die in Deutschland stattfindet. Diese kann in einem anderen Land entsprechend den dort geltenden gesetzlichen Regelungen anders sein. Weitere Informationen finden Sie in den länderspezifischen Informationen zu diesem Modul.

 

Der Polizeibeamte Schultze befindet sich im Dienst auf dem Polizeirevier C. Heute ist er dafür zuständig, Anzeigen von Bürgern aufzunehmen. Ein Mann kommt herein. Seine Tochter hat das Haus gestern Abend verlassen und wird seitdem vermisst.