Module 2 befasst sich mit Sprachtraining in Situationen, bei denen eine Person eine Anzeige erstattet – entweder vor Ort oder in einer Polizeidienststelle. Wie bereits Modul 1, basiert es auf einer Bedarfsanalyse, die zu dem Ergebnis gekommen ist, dass  Sicherheitskräfte es als größte Herausforderung betrachten, Regeln zu vermitteln, den Ablauf polizeilicher Handlungen zu erklären und welche Folgen das Nichteinhalten der Regeln nach sich zieht. In Modul 2 wird Kommunikation auf dem Niveau A2-B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen geübt (GER https://www.coe.int/en/web/common-european-framework-reference-languages ). Der Wortschatz von Modul 1 wird wiederholt und gefestigt, neues Vokabular und Redewendungen werden eingeführt.

Ziel von Modul 2 ist es, Fertigkeiten zu entwickeln:

  • um auf die besonderen Bedürfnisse einer Person zu reagieren, die eine Anzeige erstattet;
  • um eine Beziehung aufzubauen, die für die Hilfeleistung sowie zum Erreichen des polizeilichen Zieles in der jeweiligen Situation notwendig ist;
  • um Einzelheiten des Vorfalls erfragen zu können;
  • um der Situation angemessenes polizeiliches Handeln erläutern zu können;
  • um Hinweise erteilen zu können;
  • um problematische Fälle sprachlich entschieden und neutral lösen zu können.

 

Polizeiliches Handeln beruht auf nationaler Gesetzgebung. Daher gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen in verschiedenen Ländern. Modul 2 wurde von einem Projektpartner aus Deutschland entwickelt, was sich in den drei Szenarien widerspiegelt.

  1. “Vermisste Person”, wobei der Lernende übt wie man:
  • eine Person beschreibt;
  • eine Person beruhigt;
  • Einzelheiten des Vorfalls erfragt;
  • weitere Maßnahmen erläutert..

 

  1. “Häusliche Gewalt” wobei der Lernende übt wie man:
  • eine Anzeige aufnimmt;
  • mit beiden beteiligten Parteien eines Konfliktes spricht;
  • eine Wohnungsverweisung erläutert;
  • sowohl Opfer als auch Täter Hinweise gibt.
In Österreich beträgt die Dauer des Betretungsverbots nach einem Akt häuslicher Gewalt 14 Tage, im Unterschied zu den 10 Tagen in Deutschland. Die Beantragung der Scheidung innerhalb dieser 14 Tage kann zu einer Verlängerung dieser Frist führen.
  1. “Körperverletzung” wobei der Lernende übt wie man:
  • mit einer verletzten Person umgeht;
  • eine Person beschreibt;
  • jemanden belehrt;
  • mit jemandem spricht, der der Körperverletzung verdächtigt wird und unter Alkoholeinfluss steht;
  • jemanden in Gewahrsam nimmt.

 

Der folgende Dialog basiert auf einer Situation, die in Deutschland stattfindet. Diese kann in einem anderen Land entsprechend den dort geltenden gesetzlichen Regelungen anders sein. Weitere Informationen finden Sie in den länderspezifischen Informationen zu diesem Modul.

Zwei Polizeibeamte auf Streife werden über einen Unfall im Stadtzentrum informiert. Der Anrufer gibt an, gegen ein abgeparktes Fahrzeug gefahren zu sein. Es ist niemand verletzt. Die Beamten reagieren auf den Anruf und treffen eine ältere Dame an der Unfallstelle an.

Der folgende Dialog basiert auf einer Situation, die in Deutschland stattfindet. Diese kann in einem anderen Land entsprechend den dort geltenden gesetzlichen Regelungen anders sein. Weitere Informationen finden Sie in den länderspezifischen Informationen zu diesem Modul.

Ein Streifenwagen fährt auf einer verkehrsreichen Straße in Deutschland einem Fahrrad hinterher. Es ist schon dunkel, aber der Radfahrer fährt ohne Licht. Er trägt dunkle Kleidung und ist kaum zu sehen. Die Beamten entscheiden, das Rad anzuhalten. Sie signalisieren dem Radfahrer, dass er rechts ranfahren soll. Der Radfahrer hält an; die Beamten steigen aus dem Fahrzeug aus und gehen zu dem Radfahrer.

Der folgende Dialog basiert auf einer Situation, die in Deutschland stattfindet. Diese kann in einem anderen Land entsprechend den dort geltenden gesetzlichen Regelungen anders sein. Weitere Informationen finden Sie in den länderspezifischen Informationen zu diesem Modul.

Ein Streifenwagen der Polizei folgt einem Fahrzeug. Die Beamten stellen fest, dass der Fahrer nicht angeschnallt ist. Sie entschließen sich ihn anzuhalten und eine Verkehrskontrolle durchzuführen. Die Beamten signalisieren dem Fahrzeug rechts ran zu fahren. Das Fahrzeug hält an und der Streifenwagen hält dahinter. Beide Beamten steigen aus. Einer von ihnen stellt sich an die Beifahrertür und schaut in das Fahrzeug.

(Dieser Beamte spricht den Fahrer nicht an sondern sichert den Partner und beobachtet die Situation – z.B. die Bewegungen des Fahrers. Für den Fall eines Angriffs des Fahrers auf den Beamten, der mit ihm spricht, kann der Beamte an der Fahrertür eingreifen und seinen Partner unterstützen.) Der andere Beamte positioniert sich seitlich hinter der Fahrertür und spricht den Fahrer an. Dieser lässt die Fensterscheibe ein Stück herunter.

Länderspezifische Informationen: Österreich

 

Das österreichische Polizeiwesen

Struktur

Die Bundespolizei ist ein bewaffneter, zum großen Teil uniformierter, ziviler Wachkörper der Republik Österreich. Sie entstand im Jahr 2005 durch die Zusammenlegung der bis dahin selbstständigen Wachkörper Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps. Personalstand im Jahr 2018 waren rund 23.000 Beamte.

Die Leitung der Bundespolizei liegt beim Innenministerium und der ihm zugeordneten Sicherheitsbehörden. In jedem der neun österreichischen Bundesländer gibt eine Landespolizeidirektion. Auf lokaler Ebene führen den Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften bzw. BürgermeisterInnen) unterstellte Bezirkspolizeikommandos und Polizeiinspektionen die Sicherheitsagenden durch.

 

Gesetzliche Grundlagen und Befugnisse

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit der Polizei finden sich vor allem

  • im Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
  • in der Strafprozessordnung (StPO)
  • im Strafgesetzbuch (StGB)
  • in diversen Verwaltungsgesetzen

 

Auf diese Gundlage ist die Polizei befugt:

  • Auskünfte zu verlangen
  • die Identität eines Menschen festzustellen
  • Wegweisungen (auch bei häuslicher Gewalt) durchzuführen
  • Grundstücke zu betreten und zu durchsuchen (soweit dies zur Erfüllung der Hilfeleistungspflicht unerlässlich ist)
  • Personen festzunehmen
  • Personen, die festgenommen wurden oder im Rahmen von Großveranstaltungen zu durchsuchen
  • Sachen sicherzustellen
  • Sachen in Anspruch zu nehmen (beispielsweise Kraftfahrzeuge von unbeteiligten Dritten zur Verfolgung eines gefährlichen Flüchtigen)

 

Polizeiliche Aufgaben

Die Polizeiinspektionen (PI) bezeichnet werden, sind mit allgemeinen exekutiven Aufgaben betraut:

  • Streifen- und Überwachungsdienst
  • Ermittlungs- und Erkennungsdienst
  • Verkehrsdienst
  • Gefahrenabwehr
  • Ausübung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht, d. h., Maßnahmen zur Abwendung unmittelbarer Gefährdung von Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum von Menschen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Rettung und Feuerwehr.

 

Neben den Polizeiinspektionen gibt es eine Reihe von Spezialeinheiten, die besondere Funktionen erfüllen, u.a.:

  • Landeskriminalamt (Schwerkriminalität, bzw. überregionale Kriminalität)
  • See- und Strompolizei
  • Alpine Einsatzgruppen
  • Spezial-Einsatzkommando COBRA
  • Fremdenpolizei und Grenzkontrolle

 

Kennzeichnungspflicht

Da polizeiliche Befugnisse in bürgerlichen Freiheiten eingreifen können, besteht die Verpflichtung für PolizistInnen die Verpflichtung, die Dienstnummer dem von seiner Amtshandlung Betroffenen auf Verlangen bekanntzugeben, sofern dadurch die Erfüllung der polizeilichen Aufgabe nicht gefährdet wird. Normalerweise geschieht dies durch Überreichung einer Visitenkarte mit der Dienstnummer, der Dienststelle und deren Telefonnummer. Mündliche Übermittlung der Dienstnummer oder Zeigen des Dienstausweises sind jedoch auch zulässig Vorgehensweisen.

 

Polizeiausbildung

Männer und Frauen, die PolizistInnen werden wollen, müssen ein Auswahlverfahren durchlaufen, für das die jeweiligen Landespolizeidirektionen zuständig sind. Nach bestandenem Auswahlverfahren durchläuft man eine 24 Monate dauernde Grundausbildung, die aus Präsenzausbildungsphasen zur Vermittlung von theoretischem und einsatztaktischem Grundwissen sowie Praktika auf Polizeiinspektionen besteht. Nach bestandener Prüfung vor einer Kommission wird man mit dem Dienstgrad Inspektor in das Beamtenverhältnis übernommen.

 

Aktuelle Tendenzen

Als Reaktion auf das gesunkene subjektive Sicherheitsgefühl vieler Menschen wird durch die die Initiative GEMEINSAM.SICHER (www.gemeinsamsicher.at) versucht, Community-Policing-Prinzipien umzusetzen: So soll die Schließung einiger früherer Polizeiinspektionen vor allem in ländlichen Gebieten durch verstärkten Dialog mit lokalen AkteurInnen und die Umsetzung spezifischer lokaler Sicherheitsmaßnahmen wettgemacht werden.

 

Links Polizei Österreich

 

Notrufe

https://www.polizei.gv.at/alle/notrufe.aspx

http://www.notrufnummer.at/

 

Struktur und Aufgaben der Polizei

Polizeiwesen in Österreich allgemein:  https://de.wikipedia.org/wiki/Polizei_(%C3%96sterreich)

Bundespolizei: https://de.wikipedia.org/wiki/Bundespolizei_(%C3%96sterreich)

Landespolizeidirektionen: www.polizei.gv.at

Fremdenpolizei: https://www.bmi.gv.at/202/Fremdenpolizei_und_Grenzkontrolle/start.aspx

Bundesministerium für Inneres: https://www.bmi.gv.at/202/start.aspx

Vereinfachte Beschreibung des österreichischen Polizeiwesens für neuangekommene MigrantInnen: https://www.demokratiewebstatt.at/fileadmin/user_upload/Parlament/DWS/Angekommen/Angekommen_18_-_Was_macht_die_Polizei.pdf

 

Informationen für eine berufliche Karriere in der Polizei

Berufs- und Bewerbungsinformation, Jobausschreibungen: https://www.polizei.gv.at/wien/beruf/Berufsinformation/start.aspx

 

Initiative GEMEINSAM.SICHER

Sicherheitsdialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinden und Polizei: www.gemeinsamsicher.at

Macht und Hierarchie

 

Polizeibeamte bedienen sich einheitlicher Vorgehensweisen, um einerseits jeden Bürger gleich zu behandeln und andererseits zur Eigensicherung im Falle einer Eskalation. Hinsichtlich einiger polizeilicher Handlungen kann die Tatsache, dass sich nicht jeder Bürger dessen bewusst ist, zu Missverständnissen führen, was wiederum zu unnötigen Konfliktsituationen zwischen Sicherheitspersonal auf der einen und Bürgern auf der anderen Seite führen kann.

 

Ein Polizeibeamter ist verpflichtet, die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. In dieser Funktion erscheint er mitunter ziemlich streng. Wenn er es z.B. mit einem Geflüchteten zu tun hat, der noch unter den Folgen von Krieg und Flucht leidet, kann dies traumatische Erscheinungen einschließlich Aggressivität auslösen.

 

Es ist in diesen Fällen am besten, mit Erklärungen den Bürger zu beruhigen und Vertrauen aufzubauen, um effektiv und angemessen mit der Situation umgehen zu können. Die sprachlichen Mittel sollten sowohl der Zielgruppe hinsichtlich Wortschatz, Struktur und Sprechtempo angepasst werden als auch neutral sein und Mitgefühl zeigen für Personen, die sich in einer so schwierigen Lage befinden.

 

Macht besitzt man nicht automatisch; sie wird einem auf Grund bestimmter Kriterien verliehen. Das kann eine bestimmte Rolle in der Gesellschaft sein (Elternteil, Lehrer, Richter), eine gewisse moralische oder intellektuelle Überlegenheit oder physische Dominanz. Damit verbunden ist das Konzept von Hierarchie. Im Kontext von Vocal in Need hat Hierarchie  die Bedeutung von niedrigem bzw. hohem sozialen Status.

 

Ob jemand als Autorität anerkannt und wie Macht betrachtet wird, ist kulturabhängig unterschiedlich. Welche Rolle Macht in der Familie oder einer Institution spielt, ist ebenfalls kulturspezifisch. Einige Kulturen, wie beispielsweise muslimisch geprägte, sind zumeist in hohem Maße hierarchisch strukturiert und autoritär geprägt. In diesen Gesellschaften wird Macht von biologischen Faktoren bestimmt wie beispielsweise Alter und Geschlecht. Ältere Männer genießen die höchste Autorität; junge unverheiratete Frauen die geringste. Diese Rangordnung spiegelt sich sowohl in der Familie wider als auch in der Gesellschaft im Allgemeinen. In Gesellschaften, die durch Stammesstrukturen geprägt sind, werden Hierarchie und Macht im Verhältnis zum Stammesältesten gesehen. Menschen, die mit diesem Konzept aufgewachsen sind, haben möglicherweise Schwierigkeiten damit, andere Formen von Macht zu akzeptieren. Selbst dann, wenn sie in westlichen Gesellschaften leben.

 

In westlichen Gesellschaften sind Hierarchie und Macht weniger deutlich sichtbar. Das bedeutet keineswegs, dass diese Konzepte von geringerer Bedeutung wären als in stärker hierarchischen Strukturen. Diese Gesellschaften leben diese Konzepte einfach anders. Die Ergebnisse der Globe Studie zeigen im Hinblick auf Hierarchie und Macht folgendes Ranking für die für Vocal in Need relevanten Gesellschaften, beginnend mit der höchsten Bedeutung: Nigeria und Marokko, Türkei, Deutschland, Italien und Iran, Irland und England, Polen, Österreich (House, 2011). Das zeigt natürlich nur eine allgemeine Tendenz. da es selbst innerhalb eines Landes kulturelle Abweichungen gibt.

 

Hinweise:

  • Beachten Sie die Kulturspezifik der Auffassungen von Hierarchie und Macht.
  • Finden Sie heraus, woher Ihr Gegenüber kommt. Das hilft Ihnen dabei zu verstehen, welche Auffassung von Macht und Hierarchie derjenige hat.
  • Wenn Sie das Gefühl haben, nicht als Autorität akzeptiert zu werden, versuchen Sie, das nicht persönlich zu nehmen. Ihr Gegenüber kann Ihre Art, Autorität zu zeigen, vielleicht nicht erkennen.

 

 

Bibliographie

Hecht-El Minshawi, Beatrice, Kehl-Bodrogi, Krisztina (2004), Muslime in Beruf und Alltag verstehen. Business zwischen Orient und Okzident. Wichtige Infos in Englisch, Weinheim/Basel: Beltz Verlag:

Hofstede, G., Hofstede G.J. (2009). “Die Regeln des sozialen Spiels“. In: G. Hofstede and G.J. Hofstede, ed., Lokales Denken, globales Handeln. 4th ed. München: Deutscher Taschenbuch Verlag,  S. 2.

House, R. J. (2011). Culture, Leadership, and Organizations: the GLOBE study of 62 societies. 5. Auflage. Thousand Oaks, California: Sage.

 

Kabasci, Kirstin (22006), Kulturschock. Kleine Golfstaaten. Oman, Bielefeld: Reise Know-How Verlag Peter Rump GmbH.

Modul 1 befasst sich mit Sprachtraining in interkulturellen Begegnungen mit der Polizei im Straßenverkehr.

Eine Bedarfsanalyse, die im Rahmen des Projekts Vocal-in-Need durchgeführt wurde, kam zu dem Ergebnis, dass Sicherheitskräfte es als größte Herausforderung betrachten, Regeln zu vermitteln, den Ablauf polizeilicher Handlungen zu erklären und welche Folgen das Nichteinhalten der Regeln nach sich zieht. Sie halten zusätzliches Training für unverzichtbar um Missverständnisse zu vermeiden, die zu kritischen Situationen führen können.

Als Vertreter des Staates verwenden sie üblicherweise formale Sprache, die komplexe Redewendungen enthält, welche für Menschen ohne ausreichende Sprachkenntnisse möglicherweise schwer verständlich sind. Modul 1 bietet eine Reihe von Redewendungen, die die Komplexität des offiziellen Sprachgebrauchs für die Anwendung in Situationen mit Ausländern anpassen, ohne dass die Maxime aufgegeben wird, alle Personen gleichermaßen gemäß landesrechtlicher Regelungen zu behandeln. Modul 1 trainiert Kommunikation auf A2 – B1 Niveau in Anlehnung an den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Der länderspezifische Teil enthält komplexe Standardphrasen, wie sie von der Polizei in den jeweiligen Ländern verwendet werden und die zum weiteren Spracherwerb auf B2 – Niveau GER genutzt werden können.

Ziel von Modul 1 ist es, Fertigkeiten zu entwickeln:

  • um ein Gespräch zu beginnen und die Kontaktaufnahme zu begründen;
  • um polizeiliches Handeln in Situationen im Straßenverkehr hinsichtlich verschiedener Fahrzeugkategorien zu erläutern;
  • im Hinblick auf Fragetechniken zur Klärung von Vorfällen;
  • um das polizeiliche Gegenüber in notwendigem Maße über polizeiliches Handeln zu informieren sowie darüber, welche Folgen der Vorfall haben kann;
  • um den Bürger zu beruhigen und eine Basis für eine Zusammenarbeit zu schaffen;
  • um problematische Fälle sprachlich entschieden und freundlich lösen zu können.

Modul 1 beinhaltet drei Szenarien:

 

  1. “Allgemeine Verkehrskontrolle” wobei der Lernende übt, wie
  • man sich vorstellt;
  • man den Grund erläutert, weshalb man jemanden angehalten hat;
  • man einen Bürger beruhigt;
  • man die Konsequenzen eines Verstoßes erläutert;

Es zeigt übliche Verfahrensweisen bei einer Verkehrskontrolle, mit denen ein Ausländer nicht vertraut ist sowie Möglichkeiten, unterschiedliche Erwartungshaltungen durch den Gebrauch von angemessenen sprachlichen Mitteln zu überbrücken.

 

  1. “Fahrraddiebstahl” wobei der Lernende übt wie man
  • den Grund für einen Kontakt erläutert;
  • jemanden belehrt;
  • einen Gegenstand beschlagnahmt;
  • einem Beschuldigten die weitere Vorgehensweise erläutert;
  • mit einem schwierigen Bürger umgeht.

 

  1. “Verkehrsunfall” wobei der Lernende übt wie man
  • einen Verkehrsunfall aufnimmt, an dem ein abgeparktes Fahrzeug beteiligt ist;
  • die entsprechenden Papiere überprüft;
  • die notwendigen Informationen erhält;
  • einen Atemalkoholtest durchführt;
  • polizeilichen Wortschatz erläutert;
  • einen Rat gibt.