Der folgende Dialog basiert auf einer Situation, die in Deutschland stattfindet. Diese kann in einem anderen Land entsprechend den dort geltenden gesetzlichen Regelungen anders sein. Weitere Informationen finden Sie in den länderspezifischen Informationen zu diesem Modul.
Eine Frau wählt den polizeilichen Notruf. Sie scheint ziemlich durcheinander zu sein und lässt sich nicht beruhigen. Sie teilt mit, dass sie von ihrem Mann verprügelt worden ist und sich derzeit im verschlossenen Schlafzimmer versteckt. Der Ehemann versucht hineinzugelangen. In der Wohnung halten sich außerdem zwei kleine Kinder (2 und 3 Jahre) auf.
Ein Streifenwagen fährt zu der Wohnung. Dort treffen sie sowohl einen aggressiven Ehemann und eine verängstigte Ehefrau als auch ihre beiden Kinder an. Die Eheleute streiten sich noch immer und werden von der Polizei getrennt. Der Beamte Miller verbleibt mit dem Ehemann im Zimmer, der Beamte Simon spricht in der Küche mit der Ehefrau.
Die Ehefrau teilt dem Beamten mit, dass ihr Mann nach Hause gekommen sei und gesehen habe, dass das Essen noch nicht fertig war. Das habe ihn wütend gemacht. Von ihren Erklärungen, dass sie sich um die kranken Kinder kümmern musste, habe er nichts hören wollen. Nach einer verbalen Auseinandersetzung habe er ihr zweimal ins Gesicht geschlagen und sie mehrfach beleidigt. Das sei bereits öfter vorgekommen. Er sei leicht reizbar und impulsiv. Danach habe ihr Mann angefangen, mit Gegenständen zu werfen, teilweise nach ihr (zerbrochenes Geschirr liegt überall herum). Sie kümmere sich tagsüber um die Kinder und er gehe arbeiten. Sie wolle Anzeige gegen ihren Mann erstatten.
Herr Kahn, ich nehme an, Sie wissen warum wir hier sind. Ihre Ehefrau hat uns gesagt, dass Sie sie ins Gesicht geschlagen und beleidigt haben. Ihrer Aussage nach haben Sie außerdem mit Gegenständen geworfen.
Das ist Unsinn. Sie schreit die ganze Zeit herum. Ich muss mich doch wehren. Sie denkt sich das alles aus. Sie sollte sich lieber um ihre Pflichten als Ehefrau kümmern. Darüber sollten Sie mal mit ihr reden.
Herr Kahn, ich kann das nicht bewerten. Ich war während ihrer Auseinandersetzung nicht anwesend. Mir liegt die Aussage Ihrer Frau vor, die Sie der Körperverletzung sowie der Beleidigung beschuldigt. Ich belehre Sie daher als Beschuldigter über Ihre Rechte und Pflichten. Sie brauchen sich zu den Anschuldigungen nicht zu äußern.
Sie lügt. Ich habe nichts gemacht.
Ihre Frau hat sichtbare Verletzungen im Gesicht.
Die hat sie sich selbst zugefügt. Und ich soll jetzt der Schläger sein.
Herr Kahn, beruhigen Sie sich bitte. Ich sage Ihnen jetzt, wie es weitergeht. Bitte hören Sie mir zu. Zunächst geben Sie mir bitte Ihren Ausweis.
Wozu brauchen Sie den? Sie kennen doch meinen Namen.
Herr Kahn, ich benötige Ihre vollständigen Personalien, um die Anzeige zu fertigen.
Na gut. Hier bitte. Und was jetzt?
Aufgrund der vorliegenden Umstände verweisen wir Sie im Rahmen der häuslichen Gewalt der Wohnung. Das bedeutet, dass Sie sich in den nächsten 10 Tagen weder tagsüber noch nachts in der Wohnung aufhalten dürfen. Sollten Sie das dennoch tun, werden wir Zwangsmaßnahmen gegen Sie durchführen. Wir können Sie beispielsweise in Gewahrsam nehmen. Haben Sie das verstanden?
Sie wollen, dass ich meine Wohnung verlasse? Das können Sie nicht machen. Ich zahle die Miete. Sie geht nicht mal arbeiten. Ich verdiene das ganze Geld.
Herr Kahn, Sie haben die Wohnung zu verlassen, egal ob Sie der Hauptmieter sind oder nicht. Ihre Frau kümmert sich um Ihre kranken Kinder. Es wäre nicht richtig, sie aus ihrem gewohnten Umfeld zu nehmen. Wir haben daher entschieden, dass Sie die Wohnung verlassen müssen. Es wird dazu beitragen, die Situation zu beruhigen und Ihnen und Ihrer Frau Zeit zu geben, alles noch einmal zu überdenken. Bitte händigen Sie uns alle Wohnungsschlüssel aus, die Sie haben, sowie Keller- und Briefkastenschlüssel.
Das dürfen Sie nicht. Ich gebe Ihnen gar nichts. Ich wohne hier, die Kinder können bei mir bleiben.
Herr Kahn, Sie haben das anscheinend nicht ganz verstanden. Die Entscheidung haben wir getroffen. In spätestens 20 Minuten werden Sie die Wohnung verlassen. Sie werden uns Ihre Schlüssel aushändigen, ansonsten nehmen wir sie Ihnen ab. Sie können die wichtigsten Sachen zusammenpacken. Anschließend verlassen wir gemeinsam die Wohnung.
Wo soll ich denn Ihrer Meinung nach hingehen? Soll ich auf der Straße schlafen?
Haben Sie Freunde oder Verwandte, bei denen Sie unterkommen können?
Nein. Ich kenne nur ein paar Nachbarn flüchtig.
Wenn Sie nirgendwo unterkommen können, können wir Ihnen die Anschriften von Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Bitte packen Sie Ihre Sachen.
(Der Ehemann packt die wichtigsten Sachen und übergibt den Beamten seine Schlüssel.)
Herr Kahn, wissen Sie jetzt wo Sie übernachten werden?
Nein.
Hier ist die Anschrift einer Unterkunft, wo Sie übernachten können. Wir benötigen eine sogenannte ladungsfähige Anschrift, da wir Sie in den nächsten Tagen kontaktieren werden. Können Sie sie bitte aufschreiben?
Wie soll ich in meine Wohnung kommen, wenn ich keine Schlüssel habe?
Sie können Ihre Schlüssel in 10 Tagen auf dem Polizeirevier abholen. Dort müssen Sie das Dokument vorweisen, das ich Ihnen gerade gegeben habe, in dem vermerkt ist, dass Sie uns Ihre Schlüssel ausgehändigt haben. Haben Sie das verstanden?
Ja.
Sie dürfen Ihre Wohnung in den nächsten 10 Tagen nicht betreten. Jegliche Kontaktaufnahme mit Ihrer Frau ist untersagt.
Verbieten Sie mir auch den Umgang mit meinen Kindern?
Den Umgang mit Ihren Kindern regelt das Jugendamt. Bitte halten Sie sich in den nächsten 10 Tagen an die Wohnungsverweisung. Sie können sich jederzeit an einen Anwalt wenden. Haben Sie noch Fragen?
Nein.
(Der Ehemann verabschiedet sich von seinen Kindern. Seine Frau wird darüber informiert, dass die Beamten in Kürze zurückkehren werden, um sie zu vernehmen. Dann begleiten die Beamten den Mann nach draußen.)
Frau Kahn, ich werde Sie jetzt befragen, um Ihre Anzeige aufzunehmen.
Ist mein Mann weg?
Ja, Er hat eine Wohnungsverweisung für 10 Tage bekommen und darf während dieser Zeit weder Kontakt zu Ihnen aufnehmen noch in der Wohnung auftauchen.
Hat er noch einen Schlüssel?
Nein, wir haben ihm sowohl die Wohnungsschlüssel als auch Keller- und Briefkastenschlüssel abgenommen.
Das ist gut. Ich bin erleichtert, dass er weg ist. Es ist immer so schlimm. Und das Schlimmste ist, dass die Kinder alles mitbekommen.
Ich verstehe, wie es Ihnen geht. Deshalb haben wir entschieden, dass Sie und die Kinder in der Wohnung bleiben. Ich glaube, dass sich die Lage in den nächsten Tagen beruhigt und Sie sich klar werden können über die nächsten Schritte.
Sie sind ins Gesicht geschlagen worden. Benötigen Sie ärztliche Hilfe?
Nein, ich glaube nicht. Es tut noch weh. Falls es schlimmer wird, werde ich zum Arzt gehen.
Ich werde jetzt mit Ihnen eine Zeugenvernehmung durchführen. Daher belehre ich Sie, dass Sie mir gegenüber wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrer Person und zu dem Vorfall machen müssen. Als Ehefrau brauchen Sie Ihren Ehemann nicht zu belasten, sie haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Haben Sie das verstanden? Wollen Sie Anzeige erstatten?
Ja. Ich halte das nicht mehr aus. Er muss einsehen, dass es so nicht mehr weitergeht.
(Der Beamte nimmt den Sachverhalt auf.)
Frau Kahn, Sie haben geschildert, was vorgefallen ist. Ich habe eine Anzeige gegen Ihren Ehemann wegen Körperverletzung und Beleidigung aufgenommen. Falls Sie einen Arzt aufsuchen, müssen Sie dieses Formular unterschreiben. Es entbindet den Arzt von seiner Schweigepflicht, damit wir eine Aussage über Ihre Verletzungen von ihm bekommen.
Ich möchte außerdem Fotos von Ihren Gesichtsverletzungen zu Beweiszwecken fertigen.
Ja, ich unterschreibe das Formular. Wahrscheinlich werde ich meinen Hausarzt, Dr. Brooks, aufsuchen.
Vielen Dank.
Frau Kahn, es gibt Organisationen, die Opfer von häuslicher Gewalt unterstützen. Sie können Ihnen dabei behilflich sein, eine neue Wohnung zu finden und umzuziehen oder eine weitere einstweilige Verfügung gegen Ihren Mann zu erlangen. Ich lasse Ihnen Informationsmaterial hier.
Kann ich Hilfe bekommen, ohne dort hingehen zu müssen?
Das können Sie. Ich empfehle Ihnen ausdrücklich, diese Dienste anzunehmen. Die Leute sind freundlich und haben viel Erfahrung, da Sie täglich mit Fällen wie Ihrem zu tun haben. Ich bin sicher, dass Sie auch telefonisch gut beraten werden.
Gut. Vielen Dank. Das sind eine Menge Informationen.
Das stimmt. Daher ist es am besten, professionelle Hilfe zu suchen um über die nächsten Schritte zu entscheiden.
Das mache ich. Werden Sie den Vorfall dem Jugendamt melden? Nehmen sie mir die Kinder weg?
Wir melden den Vorfall nur dann dem Jugendamt, wenn die Kinder direkt von häuslicher Gewalt betroffen sind. Ist Ihr Mann den Kindern gegenüber schon einmal handgreiflich geworden?
Noch nie. So weit würde er nicht gehen. Bisher hat er nur mich geschlagen.
In Ordnung, Frau Kahn. Haben Sie weitere Fragen?
Vielleicht möchten Sie jemanden informieren, damit Sie nicht alleine sind?
Ja, ich werde meine Freundin anrufen. Vielleicht kann sie hier übernachten, dann fühle ich mich sicher.
Ich habe keine weiteren Fragen. Vielen Dank.
Gut. Wir sind soweit fertig und möchten uns verabschieden. Scheuen Sie sich nicht, bei uns anzurufen, wenn Ihr Mann hier auftaucht.
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